Waffenschränke – ein selbstverständliches Muss für alle verantwortlich handelnde Waffenbesitzer
Waffenschranken Sicherheitsstufe B/S2
In einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 dürfen, nach § 36 des Waffengesetz (WaffG) und § 13 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV), Langwaffen und bis zu 10 Kurzwaffen (Schrankgewicht unter 200 kg bzw. Schrank nicht verankert = 5 Kurzwaffen) aufbewahrt werden. Munition darf in einem separat verschließbaren Innenfach gelagert werden.