Waffenschränke – ein selbstverständliches Muss für alle verantwortlich handelnde Waffenbesitzer! Waffenschranken Sicherheitsstufe A/S1 B/S2
In einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 mit Innentresor der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 dürfen, nach § 36 des Waffengesetz (WaffG) und § 13 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV), bis zu 10 Langwaffen aufbewahrt werden. Bis zu 5 Kurzwaffen dürfen im Innentresor der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 aufbewahrt werden. Munition darf mit im Innentresor der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 oder in einem separat verschließbaren Innenfach gelagert werden.